Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.2007


Teil I Vorbemerkungen

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -Senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln:
- Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -Senatoren der Länder (KMK)
Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991) hat die Berufsschule zum Ziel,
"eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet
- berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln
die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken
die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln."
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont
- unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeld-übergreifende Qualifikationen vermitteln
- ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden
Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- und Lebensplanung zu unterstützen
im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel
Arbeit und Arbeitslosigkeit,
friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität,
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage sowie
Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozial-kompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.
Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).
Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen.
Lernkompetenz ist die Bereitschaft und Befähigung, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.

Teil III Didaktische Grundsätze

Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in und aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln).
- Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert und schließlich bewertet werden.
Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen.
Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden.
Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und Lebensplanung einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schüler und Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft vom 07.05.2007 (BGB1.1 S. 673) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft (Beschluss der KMK vom 16.05.2003) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen und branchennahen Unternehmen, die auch Bestattungen durchführen, sowie in kommunalen bzw. kirchlichen Einrichtungen, die Friedhöfe verwalten. Im Mittelpunkt ihrer dienstleistungsorientierten Ausbildung stehen alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Bestattungsauftrages anfallen können. Sie informieren, beraten und betreuen die Hinterbliebenen, koordinieren das Dienstleistungsangebot und versorgen Verstorbene. Als Fachkraft sind sie in der Materialbeschaffung und -Verwaltung tätig, nehmen personalwirtschaftliche sowie kaufmännisch-verwaltende Aufgaben wahr und erfassen und kontrollieren Geschäftsprozesse. Sie führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung durch. Aspekte des Umweltschutzes sind ebenso integraler Bestandteil der Ausbildung wie die Entwicklung eines ausgeprägten Bewusstseins für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Seine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, dass er ein hohes Maß an Verantwortung für Menschen - Verstorbene und Hinterbliebene - verlangt.
Das Auftreten von Bestattungspersonal soll von Respekt vor religiösen, ethischen und weltanschaulichen Überzeugungen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen geprägt sein und sich an lokalen Regeln und Bräuchen orientieren. Mit besonderer Intensität berücksichtigt der Rahmenlehrplan diese Anforderungen der betrieblichen Praxis. Der Religionsunterricht im allgemein bildenden Bereich kann hier unterstützende Aufgaben wahrnehmen. Einzelne Lernfelder bieten aufgrund ihrer religiösen und weltanschaulichen Ausrichtung die Möglichkeit, einen Religionslehrer im fachlichen Unterricht vollständig oder zeitanteilig einzusetzen.
Einzelne berufliche Anforderungen an die Bestattungsfachkraft belasten die Auszubildenden psychisch und emotional. Der Rahmenlehrplan berücksichtigt dies in der Reihenfolge der Lernfelder.
Erkundungs- und Präsentationsaufträge verstehen sich als selbstorganisierte Teamaufgabe. Der Umgang mit aktuellen Medien sowie modernen Kommunikationstechniken und -Systemen zur Informationsbeschaffung und -Verarbeitung ist lernfeldübergreifend zu vermitteln. Hierfür ist ein Gesamtumfang von 80 Stunden vorgesehen. Die fremdsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.

Teil V Lernfelder

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft

Nr.Lernfeld1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1

In Ausbildung und Betrieb orientieren

80  
2

Geschäftsprozesse dokumentieren

80  
3

Waren, Materialien und Dienstleistungen bereithalten

80  
4

Friedhöfe verwalten und würdigen

40  
5

Bestattungsverträge abschließen und abrechnen

 80 
6

Bestattungen und Trauerfeiern planen

 80 
7

Bestattungen und Trauerfeiern ausrichten

 60 
8

Das Bestattungsunternehmen marktorientiert präsentieren

 60 
9

Verstorbene versorgen und transportieren

  60
10Hinterbliebene betreuen  80
11

Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen

  60
12

Geschäftsdaten für Entscheidungen nutzen

  80
 

Summen: insgesamt 840 Stunden

280280280

 

Lernfeld 1: In Ausbildung und Betrieb orientieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler reflektieren und beurteilen ihre neue Lern- und Lebenssituation als Auszubildende zur Bestattungsfachkraft. Sie beziehen Position zur gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Branche,
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die typischen Tätigkeiten in ihrem Ausbildungsbetrieb. Sie erkennen den Aufbau des Bestattungsunternehmens oder der Friedhofsverwaltung, leiten daraus innerbetriebliche Prozesse und Möglichkeiten planvoller Mitwirkung bei der Ausbildung ab. Sie begreifen berufliches Lernen als lebenslange Aufgabe. Unter Anwendung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes handeln sie verantwortungsvoll zum eigenen wie zum Schutz anderer Personen. Die Erkenntnisse daraus übertragen sie auf den grundlegenden Umgang mit Verstorbenen und deren Transport. Sie reflektieren die Prinzipen der persönlichen und betriebsbezogenen Hygiene als Grundlage zur Qualitätssicherung.
Basierend auf dem Konzept der dualen Berufsausbildung stellen sie die Rollen der verschiedenen Partner in der Berufsausbildung dar. Dabei erschließen sie wesentliche Merkmale ihres Ausbildungsverhältnisses sowie die Bedeutung betrieblicher Vereinbarungen und Vorgaben. Daraus resultierende Konflikte analysieren sie, argumentieren sachlich und tolerieren unterschiedliche Standpunkte. Sie begreifen kommunikative Kompetenz als Voraussetzung für Teamarbeit und Kooperation.
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden branchenübliche Unternehmensformen und beurteilen diese anhand verschiedener Kriterien. Sie erläutern die Stellung des eigenen Unternehmens im Gefüge der regionalen Wirtschaft und stellen Beziehungen zu Geschäftspartnern und sonstigen Institutionen dar. Im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung analysieren sie ökonomische Entscheidungen und Handlungen. Sie stellen die Funktionen des Marktes dar und erfassen die Chancen sowie Risiken von Unternehmenskooperation und -konzentration, insbesondere im Bestattungsgewerbe.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Möglichkeiten zur Intensivierung und Förderung des eigenen Lernprozesses wahr. Sie entwickeln Lernstrategien und wenden die ihrem Lerntyp angemessenen Lern- und Arbeitstechniken an.

Inhalte:

Ausbildungsvertrag
Berufsbildungs- und Jugendarbeitschutzgesetz
Eingetragene/r Kaufmann/-frau; Offene Handelsgesellschaft; Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Wirtschaftskreislauf
Ökonomisches Prinzip
Marktformen
Einkaufsgenossenschaft, Kartell
Moderations- und Präsentationstechniken
Selbstorganisation des Lernens

Lernfeld 2: Geschäftsprozesse dokumentieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler analysieren und dokumentieren die Leistungs- und Werteströme im Bestattungsunternehmen und zu Marktpartnern.
Anhand branchentypischer Vorgänge bestimmen sie den Zusammenhang verschiedener Geschäftsprozesse und leiten daraus das Informationsinteresse der am Wirtschaftsprozess Beteiligten ab. Die Schülerinnen und Schüler nutzen interne und externe Belege zur Dokumentation von Geschäftsprozessen. Sie kontrollieren, erfassen und verwalten die Belege im Sinne ordnungsgemäßer Buchführung und bereiten den Jahresabschluss vor. Sie verstehen die Buchführung als Instrument zur betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfindung. Die Schülerinnen und Schüler wickeln selbstständig Zahlungsvorgänge unter Ausnutzung ökonomischer Vorteile ab. Dabei nutzen sie verschiedene Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs. Bei allen Tätigkeiten wenden sie kaufmännische Rechenverfahren an. Sie dokumentieren die Vorgänge mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel und -techniken und setzen aktuelle Kommunikations- und Informationssysteme ein.
Die Schülerinnen und Schüler übertragen Sorgfalt und Zuverlässigkeit auf andere Arbeitsfelder.

Inhalte:

Belegwesen mit Registratur
Bestandsveränderungen
Buchungen der Warenwirtschaft
Umsatzsteuersätze
lineare und degressive Abschreibung
Standard- und Branchensoftware

Lernfeld 3: Waren, Materialien und Dienstleistungen bereithalten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler beschaffen kundenorientiert Waren und Materialien. Sie bieten Dienstleistungen an und präsentieren ihr Sortiment.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die für die Abwicklung von Bestattungsaufträgen erforderlichen Waren, Materialien und Dienstleistungen. Sie unterscheiden diese nach Qualität und Verwendungszweck. Entwicklungen und regionale Besonderheiten ziehen sie in ihre Überlegungen ein. Sie nutzen diese Kenntnisse zur kundenorientierten Präsentation ihrer Leistungen und stellen dafür mit Hilfe moderner Medien Informationsmaterial her. ' Die Schülerinnen und Schüler schließen nach Bedarfsermittlung und Angebotsprüfung Verträge ab. Sie überwachen den Beschaffungsvorgang. Bei Lieferung der Materialien und Waren unterziehen sie diese einer Eingangskontrolle. Sie bereiten die rechtzeitige Bereitstellung von Dienstleistungen vor und pflegen die dazugehörigen Kontakte. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen die spezifischen Eigenschaften der Materialien und Waren für eine sachgemäße Lagerhaltung unter Verwendung von Branchen- oder Standardsoftware.
Im gesamten Prozess reflektieren sie ihre Arbeit kritisch, integrieren die Erfordernisse des Umweltschutzes und erwerben sachgerechte Beurteilungskriterien.

Inhalte:

Särge und Beschläge
Sargausstattung
Sargausschlag
Bestattungswäsche
Urnen
Anfechtung und Nichtigkeit von Verträgen
Schlechtleistung, Nicht-Rechtzeitig-Lieferung, Nicht-Rechtzeitig-Annahme
Lagerwirtschaft

Lernfeld 4: Friedhöfe verwalten und würdigen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung von Friedhöfen als Bestattungsraum und übernehmen Verantwortung für deren sachgerechte Verwaltung.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen grundlegende Aufgaben bei der Verwaltung von Friedhöfen. Sie unterscheiden zwischen den Funktionen öffentlicher und betrieblicher Räumlichkeiten und beurteilen diese anhand der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen.
Sie stellen Verbindungen zwischen dem landesspezifischen Bestattungsgesetz und den Friedhofssatzungen in ihrem Tätigkeitsbereich her und wenden die Bestimmungen der Friedhofssatzungen an. Sie vergleichen Friedhofssatzungen und leiten daraus individuelle Entscheidungsspielräume für das Bestattungsunternehmen und die Friedhofsverwaltung ab. Zur kooperativen Zusammenarbeit achten sie auf die Integration verschiedener Interessen. Die Schülerinnen und Schüler informieren über verschiedene Grabarten und Bestattungsalternativen. Sie beraten ihre Kunden über Möglichkeiten der Grabgestaltung unter Berücksichtigung der Bedeutung von Symbolen und Pflanzen. Dabei beachten sie die Auswirkungen unterschiedlicher Grabanlagen auf das Erscheinungsbild von Friedhöfen.
Sie planen grabtechnische Arbeiten, wählen geeignete Werkzeuge sowie Maschinen aus und wenden bei Friedhofsarbeiten die Arbeitsschutzbestimmungen an.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Funktionen eines Friedhofs, die über den Bestattungsort hinausgehen, entdecken und erfahren ihn auch als Kulturgut im Wandel der Zeit.

Inhalte:

Friedhöfe in unterschiedlicher Trägerschaft
regionale und kulturelle Besonderheiten
Friedhofsarchitektur
Friedhofstechnik
Krematorium
Umbettung, Exhumierung/Ausgrabung
religiöse Symbolik
private und öffentliche Sphären
würdevolles Verhalten auf dem Friedhof
Friedhofsgeschichte

Lernfeld 5: Bestattungsverträge abschließen und abrechnen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler beraten im Bestattungsfall und schließen Verträge ab. Sie rechnen die vereinbarten Leistungen ab und dokumentieren sie.
In einem Beratungsgespräch nehmen die Schülerinnen und Schüler die Wünsche des Auftraggebers wahr. Sie schätzen deren Realisierbarkeit ein, entwickeln gemeinsam Alternativen unc erstellen ein Angebot einschließlich ergänzender Serviceleistungen. Sie hinterfragen ihre Arbeitsergebnisse hinsichtlich Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Die Schülerinnen und Schüler kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bestattungsvertrages und schließen diesen Vertrag mit dem Auftraggeber ab. Sie erledigen die erforderlichen Formalitäten im persönlichen und rechtlichen Interesse des Auftraggebers. Sie stellen die Kosten der eigenen und vermittelten Lieferungen und Leistungen auf, führen die Arbeitsabläufe bei der Schlussabrechnung der Bestattung aus und überwachen den Zahlungseingang. Die Schülerinnen und Schüler reagieren kooperativ und situationsgerecht auf Vertragsstörungen. Sie nutzen die Dokumentation ihrer Arbeitsabläufe für Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Kundenbindung. Sie erarbeiten einen individuellen Vorschlag zur Bestattungsvorsorge sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten und schließen Vorsorgeverträge ab.

Inhalte:

Bestattungspflicht
Totenfürsorge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufskalkulation
Eigenleistungen, Fremdleistungen
Vollmacht, Auftrag, Botengang
Nicht-Rechtzeitig-Zahlung
Mahnverfahren
Verjährung
Buchungen im Absatzbereich

Lernfeld 6: Bestattungen und Trauerfeiern planen
2.Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler planen Bestattungsfeierlichkeiten. Sie ermitteln anstehende Aufgaben und erledigen gestaltende Arbeiten im Vorfeld von Bestattungen und Trauerfeiern.
Auftragsbezogen koordinieren die Schülerinnen und Schüler die zeitlichen Abläufe von Bestattungen und Trauerfeiern. Dabei organisieren sie ihren Personaleinsatz und berücksichtigen erforderliche Dienste von Dritten. Sie kooperieren mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Glaubensgemeinschaften.
Sie erarbeiten gestalterische Vorschläge für den Trauerdruck und Elemente der Trauerfeier. Unter Berücksichtigung rechtlicher, ethischer und ästhetischer Gesichtspunkte wählen sie passende Materialien und Leistungen für die Abschiednahme aus und bieten Freiräume für Symbolhandlungen.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren alle vorgesehenen Abläufe und stimmen diese mit dem Auftraggeber ab.

Inhalte:

Erd- und Feuerbestattungen
Sonderformen der Bestattung
Weltreligionen und deren Bestattungsvorschriften
Dekorations- und Gestaltungsmittel
Floristik
Trauermusik
Trauerrede

Lernfeld 7: Bestattungen und Trauerfeiern ausrichten
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler gestalten Bestattungen und Trauerfeiern. Sie tragen Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Trauerfeierlichkeit.
Die Schülerinnen und Schüler gestalten auftragsbezogen das räumliche Umfeld für eine würdevolle Abschiednahme. Dabei beziehen sie Symbole sowie religiöse und weltanschauliche Jenseitsvorstellungen mit ein und berücksichtigen die besonderen Umstände des Sterbefalles. : begleiten Bestattungen und Trauerfeiern in unterschiedlichen Funktionen. Bei Abweichungen von der Planung reagieren sie situationsgerecht und angemessen. 2 dokumentieren Ablaufplanung und tatsächlichen Verlauf von Bestattungen und Trauerfeiern und schaffen Transparenz zum Kunden. Darüber hinaus nutzen sie die Dokumentation auch als Instrument der Qualitätsentwicklung.

Inhalte:

Elemente konfessioneller Trauerliturgien
religiöse Symbolik
weltliche Feierlichkeiten
Kondukt
Verabschiedung am Grab
Grabanlage

Lernfeld 8: Das Bestattungsunternehmen marktorientiert präsentieren
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Marktgeschehen ihrer Branche. Sie nutzen ihre Erkenntnisse zur Entwicklung von Marketingkonzepten, um ihren Betrieb erfolgreich am Markt zu positionieren.
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die Marktsituation eines Bestattungsunternehmens und werten die Informationen aus. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse formulieren sie Unternehmensziele und entwerfen entsprechende Marketingkonzepte. Dazu kombinieren sie branchenrelevante Marketinginstrumente, wägen die Realisierbarkeit ab und beurteilen die Erfolgsaussichten.
Für die Umsetzung des Marketingkonzeptes nutzen die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Zeit- und Arbeitspläne. Sie reagieren auf eventuelle Änderungen der Marktverhältnisse und passen ihre Konzepte auch unter Einbezug neuer Geschäftsfelder an. Bei ihrer Arbeit bedienen sie sich moderner Kommunikations- und Informationssysteme. Sie präsentieren ihre Ergebnisse mit geeigneten Mitteln und Methoden und wenden dabei Grundsätze der Rhetorik an.

Inhalte:

Marktforschung
Preise, Sortiment, Service, Kommunikation, Kundenbereiche
unlauterer Wettbewerb
Güte- und Markenzeichen

Lernfeld 9: Verstorbene versorgen und transportieren
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler achten beim Umgang mit dem Verstorbenen dessen Würde berücksichtigen Grundsätze des Gesundheitsschutzes und rechtliche Vorgaben.
Die Schülerinnen und Schüler prüfen, ob die für eine Versorgung und Überführung erforderlichen Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie versorgen den Verstorbenen unter Verwendung der erforderlichen Hilfsmittel und orientieren sich dabei an den Richtlinien des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Entsprechend der Wünsche der Hinterbliebenen bereiten sie den Verstorbenen für eine Abschiednahme vor. Die Schülerinnen und Schüler organisieren auftragsgemäß den Transport von Verstorbenen. Sie wählen entsprechend der örtlichen Bedingungen die Transportmittel für eine sichere Überführung aus. Für Auslandsüberführungen recherchieren die Schülerinnen und Schüler länderspezifische Bestimmungen und beschaffen die notwendigen Dokumente. Dabei wenden sie fremdsprachliche Kenntnisse an. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen betriebliche und außerbetriebliche Aufbewahrungs- und Versorgungsräumlichkeiten unter hygienischen und rechtlichen Aspekten. Unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung dokumentieren sie ihre Arbeitsschritte. Sie achten bei allen Handlungen die Würde des Verstorbenen, nehmen Rücksicht auf die Wünsche der Hinterbliebenen und beachten ästhetische Aspekte.

Inhalte:

Todesbescheinigung
Todeszeichen
offene, geschlossene Aufbahrung
Hygienemaßnahmen und Desinfektion
Eigen-, Fremdüberführung ergonomische Arbeitsweise Bestattungskraftwagen
Europäisches Übereinkommen über die Leichenbeförderung
Internationales Abkommen über Leichenbeförderung

Lernfeld 10: Hinterbliebene betreuen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler begleiten und betreuen Hinterbliebene. Sie wenden trauerpsychologische Erkenntnisse im Umgang mit Trauernden an.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine persönliche Haltung zu Sterben und Tod. Sie nehmen die Situation der Hinterbliebenen wahr und begegnen ihnen mit einem besonderen Maß an Feinfühligkeit und ethischem Bewusstsein. Sie erfassen die jeweilige Trauerphase der Betroffenen, geben ihnen Hilfestellung, den Trauerprozess zu verarbeiten, und unterstützen sie, sich in der veränderten Lebenssituation zu orientieren. Die Schülerinnen und Schüler begleiten die Trauernden angemessen und vermitteln sie gegebenenfalls an adäquate Berater. Bei allen Kontakten und Handlungen stehen für die Schülerinnen und Schüler Verantwortung und Respekt vor dem Verstorbenen und dessen Hinterbliebenen im Vordergrund. Sie berücksichtigen verschiedene Todesumstände.
Sie führen Gespräche unter Beachtung der Rahmenbedingungen und beraten und betreuen personenbezogen. Eventuell auftretende Konfliktsituationen lösen sie im Respekt vor den Wünschen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen.

Inhalte:

Sterbephasen
Trauerreaktionen
Einflussfaktoren auf die Trauerintensität
Pathologische Trauer
Vielfalt menschlicher Kommunikation
Tod durch Unfall, Suizid, Tod eines Kindes, Fehl-/Totgeburt

Lernfeld 11: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler leiten aus den Tätigkeiten eines Bestattungsunternehmens personalwirtschaftliche Aufgaben ab.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Tätigkeiten im Bestattungsunternehmen unc erstellen das besondere Anforderungsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie berücksichtigen diese Erkenntnisse für die Personalbedarfsplanung und Personalbeschaffung. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Besonderheiten der Branche in Bezug auf die Personaleinsatzplanung und entwickeln Vorschläge zur Lösung der daraus entstehenden Konflikte. Bei Vorgängen der Personalverwaltung wenden sie gesetzliche, tarifvertragliche und betriebliche Regelungen an. Sie nutzen die berufliche Fort- und Weiterbildung als Möglichkeit der betrieblichen Personalentwicklung und als Chance zur beruflichen und persönlichen Entwicklung. Sie nehmen berufsbegleitende Maßnahmen zur Bewältigung belastender Erlebnisse wahr. Als Mitarbeiter binden sie sich in Teamarbeit ein und tragen Mitverantwortung für das Unternehmen als Ganzes.

Inhalte:

psychische und physische Belastbarkeit
Arbeitsvertrag
Entgeltzuschläge, Prämien
Entgeltabrechnung
Bereitschaftsdienst
Arbeitsschutzbestimmungen
Personalbeurteilung
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Lernfeld 12: Geschäftsdaten für Entscheidungen nutzen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Ziel:

Die Schülerinnen und Schüler werten Daten der Kosten- und Leistungsrechnung aus und nutzen diese für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen.
In Bezug auf die Unternehmensentwicklung erarbeiten sie Vorschläge zur Investition und Finanzierung. Dabei berücksichtigen sie betriebliche Kennziffern und die Situation auf dem Kapitalmarkt. Bei der Entscheidungsfindung wägen sie Alternativen der Finanzierung und der Kreditsicherung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen ab. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln mit den Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung den Unternehmenserfolg und nutzen die Ergebnisse zur Kalkulation ihrer Leistungen. Die Deckungsbeitragsrechnung übertragen sie auf marktorientierte Entscheidungen. Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Budgetierung als Instrument der Steuerung und der Kontrolle in privaten sowie öffentlichen Unternehmen.
Sie stellen Informationen für Berichte, Vergleiche und Entscheidungsprozesse zusammen und präsentieren diese den Entscheidungsträgern mit Hilfe von Informations- und Kommunikationsmedien.

Inhalte:

Investitions- und Finanzierungsanlässe
Kapitalbedarfsplanung
Kreditarten
Grundschuld, Bürgschaft, Sicherungsübereignung
Factoring
Leasing
Rentabilität, Bilanzkennziffern, Liquidität l. Grades
Einfacher Betriebsabrechnungsbogen
Einfache Deckungsbeitragsrechnung


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