FAQ - Häufig gestellte Fragen - Allgemein

Zahlen und Statistiken

  • Wieviele Sterbefälle gibt es jährlich in Deutschland?

In Deutschland sterben jährlich etwa 860.000 Menschen, wobei die Zahl bei steigender Tendenz schwankt. Trotz des demographischen Wandels lassen sich Aussagen über die Sterbezahlen in den nächsten Jahren nur sehr begrenzt treffen. Es ist auch ethisch und moralisch nicht angemessen, bereits heute über genaue Zahlen der Verstorbenen den nächsten Jahren zu spekulieren.

  • In welchem Verhältnis stehen die Bestattungsarten in Deutschland zueinander?

Erdbestattungen: 31 % Feuerbestattungen: 69 %:
Davon circa 2,5 % Seebestattungen
Davon insgesamt circa 5 % anonyme Bestattungen

  • Welche Statistiken und Zahlen zur Bestattungskultur und Bestattungsbranche sind öffentlich zugängig?

Es gibt zur Bestattungskultur und Bestattungsbranche kaum verbindliche und empirisch wissenschaftliche sowie repräsentative Statistiken und Umfragen. Viele im Diskurs stehende Statistiken entbehren bei näherer Betrachtung einer tieferen Aussagekraft. Definitiv zu benennen die Zahl der Verstorbenen in Deutschland, die über das Statistische Bundesamt abgefragt werden kann: www.destatis.de

  • Wie viele Bestattungsunternehmen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es rund 4000 Bestattungsunternehmen, wobei der Bundesverband Deutscher Bestatter rund 80 % von ihnen repräsentiert.

Häufig gestellte Fragen - Bestattungskultur

  • Gibt es einen Wandel in der Bestattungskultur und worin zeigt er sich?

Die Bestattungskultur hat sich zu jeder Zeit und in allen Kulturen immer wieder verändert und neuen gesellschaftlichen Strömungen angepasst. Dies ist auch in der Gegenwart der Fall, wobei die Geschwindigkeit der Veränderungen in den letzten Jahren zugenommen hat. Generell geht der Trend zur Wahl einer Feuerbestattung, womit neue Möglichkeiten der Beisetzung in Urnengräbern, Grabeskirchen oder Waldarealen gegeben sind. Dem Wunsch nach Pflegefreiheit der Grabfläche wird durch sogenannte pflegefreie Gemeinschaft-Grabanlagen zunehmend Rechnung getragen. Die Gestalt unserer Friedhöfe wird sich in den nächsten Jahren verändern, dies hat mit Grabfeldern für Verstorbenen anderer Kulturen und Religionen zu tun, aber auch mit einer größeren Bandbreite ästhetischer Stile und unterschiedlicher finanzieller Möglichkeiten. Daneben gibt es einen sehr problematischen Trend zur möglichst billigen „Entsorgung“ von Verstorbenen, oftmals bedingt durch veränderte familiäre Strukturen und finanziell engere Spielräumen für manche Bevölkerungsschichten

  • Es wird viel von neuen Bestattungstrends gesprochen. Was ist damit gemeint?

Viele Trends werden in der öffentlichen Darstellung als große Neuerungen angeführt, wobei es hier gilt, adäquate Formen von ausgeklügelten Geschäftsideen zu unterscheiden. Nicht alle modernen Trends sind im Nachgang einer Bestattung für Angehörige psychologisch tragfähig, auf Dauer für die Familie hilfreich und preislich angemessen. Definitiv kann von einem Trend zur Wahl der Kremation, also der Feuerbestattung gesprochen werden. Auch ist zu beobachten, dass Menschen durch erhöhte Mobilität bzw. Entfernung zum Familiengrab die Grabpflege in andere Hände geben möchten und kleinere Grabflächen wählen.

  • Welche Statistiken und Zahlen zur Bestattungskultur und Bestattungsbranche sind öffentlich zugängig?

Es gibt zur Bestattungskultur und Bestattungsbranche kaum verbindliche und empirisch wissenschaftliche sowie repräsentative Statistiken und Umfragen. Viele im Diskurs stehende Statistiken entbehren bei näherer Betrachtung einer tieferen Aussagekraft. Definitiv zu benennen die Zahl der Verstorbenen in Deutschland, die über das Statistische Bundesamt abgefragt werden kann: www.destatis.de

  • Welche Bestattungsarten gibt es und wie hoch ist in Deutschland ihr Anteil?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten, die Erd- und die Feuerbestattung. Aus deren Wahl ergeben sich dann verschiedene Möglichkeiten einer Beisetzung: Reihengrab für Sarg- oder Urnenbestattung bzw. Wahlgrab, Gemeinschaftsgrab, anonyme Bestattung oder Baumbestattung auf einem Friedhof, Seebestattung, Bestattung in einer Grabeskirche oder in Waldarealen.

  • Wie viele Bestattungsunternehmen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es rund 4000 Bestattungsunternehmen, wobei der Bundesverband Deutscher Bestatter rund 80 % von ihnen repräsentiert.

  • Was versteht man unter einem Kolumbarium?

Ein Kolumbarium war ursprünglich die Bezeichnung für einen Taubenschlag. Wegen der optischen Ähnlichkeit wurden dann auch altrömische Grabkammern zur Aufnahme von Urnen nach Feuerbestattungen so benannt. Heute bezeichnet man als Kolumbarium ein oberirdisches Bauwerk oder eine Grabeskirche, die der Aufbewahrung von Urnen oder Särgen dient.  

  • Was versteht man unter einer Seebestattung?

Eine Seebestattung ist die Beisetzung der sterblichen Überreste eines Menschen in einer Urne auf dem offenen Meer, in Deutschland auf der Nord- oder Ostsee. Das Ritual der Beisetzung erfolgt nach seemännischen Gepflogenheiten. Eine Seebestattung kann grundsätzlich bei jedem Bestatter bundesweit in Auftrag gegeben werden. Sofern der Bestatter nicht selber Seebestatter ist, leitet er im korrekten Fall den Auftrag an einen qualifizierten Seebestatter weiter, der dann auch den weiteren Rahmen der Trauerfeier für Angehörige arrangiert. Über den genauen Ort der Beisetzung wird mit Nennung der Koordinaten eine Bestätigung ausgestellt.

  • Warum ist ein Grab für die Psychologie eines guten Trauerverlaufes so wichtig?

Menschen brauchen äußere Zeichen einer inneren Verbundenheit. Ein Ort, der Angehörigen ermöglicht, ihre Verstorbenen zu betrauern und das Leben mit ihnen zu reflektieren, ist eminent wichtig. Es hat sich gezeigt, dass bei anonymen Bestattungen die Angehörigen oft über lange Zeit darunter leiden, wenn sie nicht wissen, wo ihre Angehörigen bestattet wurden. Der Friedhof bietet die Möglichkeit einer Begegnung mit den Verstorbenen und den Lebenden sowie einer Auseinandersetzung mit den Fragen von Leben und Tod.

  • Ist gegenüber Verstorbenen eine „Entsorgungsmentalität“ feststellbar?

Wenn Bestattung nur noch unter der Prämisse der Entsorgung eines Leichnams gesehen wird, wenn es ausschließlich um technische und finanzielle Fragestellungen geht, kann man von einer solchen Entsorgungsmentalität sprechen. Die Gründe sind vielfältig, wobei man sich einer schnellen Verurteilung von Verstorbenen und Angehörigen enthalten sollte.

  • Wie viel kostet eine Bestattung?

Den genauen Preis für eine Bestattung in Deutschland zu nennen ist so unmöglich wie den Preis von anderen Wirtschaftsgütern, von denen es vielfältige Varianten und Möglichkeiten gibt. Vom Eintritt des Todes bis zur vollzogenen Bestattung kann man in etwa von einem Betrag zwischen 2.800 und 5000 € ausgehen, wo bei individuellen Gestaltungen selbstverständlich ein höherer Betrag zum Tragen kommt. Da die Bestattung eines Menschen eine komplexe Dienstleistung darstellt, die sich aus handwerklichen, beratenden und kaufmännischen Aspekten zusammensetzt sowie durch weitergereichte Gebühren (z. B. Friedhofsgebühren) und Kosten stark differiert, sollte man sich beim Bestatter des Vertrauens ein individuelles Angebot einholen.

  • Warum braucht man sowohl bei der Feuer- als auch Erdbestattung einen Sarg?

Um den Verwesungsprozess von Verstorbenen im Erdreich zu gewährleisten, bedarf es eines luftumschlossenen Bereichs, der durch den Sarg ermöglicht wird. Vergleiche insbesondere mit islamischen Ländern und der Bestattung im Leinentuch missachten die Tatsache, dass es in vielen Ländern gänzlich andere Bodenbeschaffenheiten und klimatische Verhältnisse gibt. Auch bei der Kremation ist ein Sarg unabdingbare Voraussetzung, denn das Sargholz sorgt einerseits beim Verbrennungsvorgang für das Erreichen der erforderlichen Hitze, andererseits verbietet sich ein Verzicht auf einen Sarg auch unter dem Aspekt der Würde des Verstorbenen.

  • Wie finde ich einen guten Bestatter?

Orientieren Sie sich an vertrauenswürdigen Bestattern in Ihrem eigenen regionalen Umfeld, die sich durch eine lange Tradition auszeichnen oder die ihre Kompetenz durch einen seriösen Auftritt dokumentieren können. Betriebe, die das Markenzeichen führen, zeichnen sich durch verbindliche Qualitätsstandards aus, die sie in wiederkehrenden Prüfungen und einer umfangreichen Dokumentationspflicht transparent darlegen können.

  • Was ist von Preisvergleichen im Internet zu halten?

Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungsverträgen lässt sich eine Bestattung nicht durch einige wenige Parameter exakt berechnen und umschreiben. Auch die vom Bestatter weitergereichten Kosten des Friedhofs bzw. des Beisetzungsortes differieren stark und bedürfen einer individuellen Beratung, die trotz moderner technischer Möglichkeiten im Internet derzeit nicht adäquat abgebildet werden kann.

  • Was gehört zu einer würdigen und guten Bestattung?

Elementarer Bestandteil einer würdigen und guten Bestattung ist neben einer qualifizierten und einfühlsamen Beratung insbesondere der Umgang mit dem Verstorbenen. Eine sogenannte „hygienische Versorgung“, also das Waschen und Ankleiden eines Verstorbenen gehört ebenso dazu wie das Arrangement der Trauerfeier, die Möglichkeit einer individuellen Abschiednahme sowie die Erledigung vielfältiger formaler und bürokratischer Gänge.

  • Welche Aufgaben übernimmt ein Bestatter für mich?

Sie können mit Ihrem Bestatter individuell besprechen, welche Dienstleistungen dieser für Sie verrichten soll. Dabei entscheiden Sie, welche Erledigungen Sie selbst durchführen wollen, was auch für einen würdigen Abschied wichtig sein kann: für den Angehörigen noch einen letzten persönlichen Dienst vollziehen.

  • Wie lange kann ich meinen verstorbenen Angehörigen zu Hause behalten?

Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nach dessen Tod nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr in Ruhe im Kreis der Angehörigen innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes Abschied zu nehmen. Sie können mit Ihrem Bestatter absprechen, wann eine Abholung erfolgen soll. Hast und Eile sind in aller Regel nicht geboten. Je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann der Verstorbene eine bestimmte Zeit noch im Hause verbleiben.

  • Warum kann ich die Urne meines Verstorbenen in Deutschland nicht mit nach Hause nehmen?

Der in Deutschland oft ins Wort geführte „Friedhofszwang“ wird immer wieder als Bevormundung des Staates angesehen und kritisiert. Dabei wird übersehen, dass die Präferenz der Bestattung von Verstorbenen auf öffentlich ausgewiesenen Flächen und Friedhöfen aus gutem Grund gewachsene Tradition ist. Es geht dabei um eine Vielzahl kultureller, trauerpsychologischer und hygienischer Aspekte, die zu berücksichtigen sind (z. B. Gewährleistung eines stetigen Zugangs zum Grab für alle Angehörigen oder die Frage, was mit der Urne passiert, wenn der „Besitzer“ der Urne selber verstirbt).

Häufig gestellte Fragen - Vorsorge

  • Warum soll ich mir Gedanken um meine dereinstige Bestattung machen?

Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, beweist Mut, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt seine Angehörigen die Last, in Zeiten arger Trauer lange über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nachdenken zu müssen. Auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann man so in Zeiten, in denen eine eigenständige Willensäußerung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken.

  • Wie und wo kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen?

Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter abgeschlossen werden.

  • Wie kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag finanziell absichern?

Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet Ihnen über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen an. Es handelt sich im Einzelnen um:

  1. Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
  2. Sterbegeldversicherung, vermittelt durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, durch die Nürnberger Versicherung
  • Wie kann ich die Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen? Was passiert bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit?

Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um eine angemessene Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es im ersten Schritt erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der dereinstigen Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen. Im zweiten Schritt wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert.

  • Warum ist es keine gute Idee, das Geld bar oder auf ein Sparbuch zu hinterlegen?

Bargeld kann jederzeit verloren gehen oder gestohlen werden, selbst die Einlage auf einem Sparbuch stellt nicht sicher, dass der Betrag, der automatisch nach dem eigenen Tod in die Erbmasse fällt, für die gewünschten Zwecke verwendet wird. Ferner sind das Sparbuch und Barbeträge im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher.

  • Wer sollte das Totenfürsorgerecht überschrieben bekommen?

Das Totenfürsorgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragten, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenheiten der Bestattung zu ordnen. In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen. Ein Vorsorgender kann auch durch den Abschluss einer Bestattungsvorsorgevereinbarung den Bestatter mit der Wahrung der vereinbarten Modalitäten beauftragen.