Foto © Verbraucherzentrale Bundesverband

Menschen gehen, Daten bleiben Verbraucherrechte in der digitalen Welt

Der Alltag der Verbraucher wird immer digitaler. Wenn jemand stirbt, hinterlässt er also nicht nur seine Buchsammlung, sondern auch eine Unmenge an Daten. 

Facebook, Google, GMX und Co

Ein Blick auf die Regelungen einzelner Online-Anbieter zeigt: Einen einfachen Zugriff für die Hinterbliebenen gewähren die wenigsten Anbieter. Bei Facebook wird mit dem Nachweis der Geburts- und Sterbeurkunde des Verstorbenen sowie des Erbscheins, das Profil des Verstorbenen in den Gedenkzustand versetzt. Nachgewiesene, unmittelbare Familienangehörige können auch die Löschung des Accounts beantragen. Zugriff erhalten die Hinterbliebenen aber nicht auf das Facebook-Profil des Verstorbenen. Zukünftig könnte sich das ändern, denn Facebook hat angekündigt, dass sie ein digitales Nachlasstool einführen möchten, so dass der Nutzer zu Lebzeiten entscheiden kann, wer auf welche seiner Inhalte im Todesfall Zugriff erhält.

Google hat für den Umgang mit Online- Konten Verstorbener schon einen so genannten Kontoinaktivitätsmanager eingerichtet. Hier kann der Nutzer bis zu zehn Personen benennen, die über die Inaktivität benachrichtigt werden sollen. Der Nutzer kann festlegen, wer auf welche Daten Zugriff haben darf oder ob das Konto komplett mit allen Inhalten automatisch gelöscht werden soll. Google meldet sich einen Monat vor Ablauf der festgelegten Frist per SMS und E-Mail beim Nutzer. Reagiert der Nutzer nicht, werden die festgelegten Personen benachrichtigt, die dann drei Monate Zeit haben, die Inhalte herunterzuladen. Hat der Verstorbene keinen Kontoinaktivitätsmanager bei Google eingerichtet, müssen sich Hinterbliebene direkt an Google wenden.

Eine Ausnahme stellen GMX und Web.de dar. Hier können Erben gegen Vorlage des Erbscheins Zugriff auf das Postfach erhalten und das EMail- Postfach weiter betreuen oder löschen. Bei Yahoo wird hingegen kein Zugriff auf das Postfach gewährt. Kann die Sterbeurkunde vorgewiesen werden, können Erben aber den Account löschen lassen.

Die Lösung: Den digitalen Nachlass regeln

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bestärkt mit der Kampagne www.machts-gut.de die Verbraucher darin, sich um ihren digitalen Nachlass zu kümmern.  Wer Passwörter und Anweisungen für den Umgang mit den Online-Konten hinterlegt, macht es Erben leichter, den Nachlass im eigenen Sinn zu verwalten.

Lesen Sie den vollständigen, unveränderten Artikel von Michaela Schröder in der Printausgabe der bestattungskultur 05.2015